In der Schweiz vergibt allein die öffentliche Hand jährlich Aufträge in der Höhe von rund 15 Mia. Franken (www.beschaffungsstatistik.ch). Private Auftraggeber vergeben ein Vielfaches davon. Wie die Untersuchungen der Wettbewerbsbehörden in den letzten Jahren zeigen, haben an Vergabeverfahren Offerierende ihre Angebote immer wieder untereinander abgestimmt. Solche Kartellabsprachen schaden der Schweizer Volkswirtschaft und den Auftraggebern. Insbesondere liegen die Kartellpreise weit höher im Vergleich zu Preisen, die unter Wettbewerbsbedingungen zustande kommen. Gemäss Studien liegen die Angebotspreise von Kartellteilnehmern um bis zu 40 % höher. Das bedeutet, dass allein private und öffentliche Bauherren in der Schweiz für vergebene Aufträge in den letzten Jahrzehnten Milliarden zu viel bezahlt haben.
Öffentliche Bauherren sind ab Inkrafttreten des neuen Beschaffungsrechts am 1. Januar 2022 verpflichtet, ihre Verdachte auf Kartelle an die Wettbewerbsbehörden zu melden. Private Bauherren trifft zwar keine solche Pflicht, sie können sich aber, wenn sie häufig ausschreiben, durch regelmässige Meldungen bei den Wettbewerbsabreden proaktiv vor Kartellen schützen.
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